Von 1852 bis 2010 befand sich im Hoyaer Schloss das Amtsgericht und im selben Komplex das Gefängnis. 1982 wurde das Amtsgericht Hoya im Zuge einer Kommunalreform dem Amtsgericht Nienburg zugeordnet. Es wurden zuletzt nur noch Landwirtschafts- und Vollstreckungssachen sowie Ordnungswidrigkeiten verhandelt. Wiederholte Kosten-Nutzen-Analysen des Finanzministeriums in den folgenden Jahren führten zur Schließung zum 31.12.2010.
Quelle: www.grafschaft-hoya.de